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   OVG Sachsen, 10.08.2015 - 2 E 56/15   

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https://dejure.org/2015,35637
OVG Sachsen, 10.08.2015 - 2 E 56/15 (https://dejure.org/2015,35637)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2015 - 2 E 56/15 (https://dejure.org/2015,35637)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2015 - 2 E 56/15 (https://dejure.org/2015,35637)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2015 - 1 O 91/15

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe) - hier: Beschwerde gegen Ablehnung der Beiladung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2015 - 2 E 56/15
    Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Oktober 2013 a. a. O. und v. 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 -, juris Rn. 5; OVG M-V, Beschl. v. 1. April 2015 -, 1 O 91/15 -, juris Rn. 10).

    Er könnte dann nur noch als Beteiligter und damit als subsidiäres Beweismittel (vgl. § 445 Abs. 1 ZPO) vernommen werden; die Verfahrensgestaltung durch das Verwaltungsgericht wäre damit teilweise eingeengt (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 1. April 2015 a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 7 E 506/15

    Notwendigkeit der qualifizierten Betroffenheit eines Dritten für eine erneute

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2015 - 2 E 56/15
    Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Oktober 2013 a. a. O. und v. 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 -, juris Rn. 5; OVG M-V, Beschl. v. 1. April 2015 -, 1 O 91/15 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 7 E 650/13

    Notwendige Beiladung eines früheren Eigentümers des streitgegenständlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2015 - 2 E 56/15
    Die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung trifft das Beschwerdegericht ebenfalls nach eigenem Ermessen, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Oktober 2013 - 7 E 650/13 -, juris).
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